Hausärztliche Gemeinschaftspraxis

Christian Schmitthenner & Dr. Barbara Nelting

Tennenbacher Straße 42 D-79106 Freiburg

Telefon 0761 27 39 86

Fax 0761 27 27 07

 

 

Sprechzeiten

 

Mo. 9-12 Uhr, 16-19 Uhr

Di. 8-12 Uhr, 15-18 Uhr

Mi. 9-12 Uhr

Do. 8-12 Uhr, 16-19 Uhr

Fr. 9-12 Uhr

Hausbesuche: jederzeit nach Vereinbarung

 

Leitbild unserer Praxis - mit und ohne Corona

 

Warum wir bis Oktober 2020 keinen „Spuckschutz“ hatten

 

Wir sind keine sterile Hochglanzpraxis. Bei uns steht der Mensch in all seiner Unperfektheit im Mittelpunkt und wir glauben, dass das auch ein Grund ist, wieso viele von Ihnen gerade bei uns die Hausarztpraxis Ihres Vertrauens gefunden haben.

Wir hatten bis Oktober 2020 auf die Installation eines sogenannten „Spuckschutzes“ an der Anmeldung verzichtet, weil wir finden, dass die Beziehung zwischen Arzthelferin/Arzt und Patient/in nicht durch eine Glasscheibe hinweg stattfinden sollte. Weiterhin trauen wir es Ihnen und uns zu, uns auch ohne eine solche physikalische Trennung nicht anzuspucken, -niesen oder –husten. Wie wir durch eigene Erfahrung feststellen konnten, erzeugen diese momentan allgegenwärtigen Trennscheiben das Gefühl, dass wir Angst voreinander haben müssen. Wir vor Ihnen, Sie vor uns, wir alle vor dem Virus. Wir als Akteure im Gesundheitswesen müssen täglich mit Erkrankungen umgehen, die zu einem großen Teil tödlich enden können. Wenn wir uns hierbei von der Angst davor steuern ließen, wären wir schlecht beraten. Vielmehr ist es das gesunde (und wie wir glauben auch letztendlich gesunderhaltende!) Abwägen aller den jeweiligen Menschen und die Situation betreffenden Umstände, welches wir als Kern unseres ärztlichen Handelns begreifen – auch und gerade in Zeiten wie diesen.

 

 

Wie wir uns gegenseitig schützen / Maskenpflicht

 

Die Zahl der ausgestoßenen Erreger korreliert mit der Heftigkeit ihres Ausstoßes, sprich, beim Husten, Niesen oder Rufen werden deutlich mehr Viren in die Luft gebracht als beim normalen Sprechen. Deshalb bleiben wir, wenn wir krank sind, zu Hause. Wenn Sie eine/n Mitarbeiter/in unserer Praxis niesen hören, können Sie sicher sein, dass es sich um Heuschnupfen handelt. Umgekehrt bitten wir darum, dass Sie sich, wenn Sie an einer potentiell ansteckenden Krankheit mit Erkältungssymptomen erkrankt sind, telefonisch in der Praxis anmelden, so dass wir Ihre Ankunft bei uns entsprechend planen können.

Wir bemühen uns weiterhin trotz der räumlich begrenzten Situation unserer Praxis den Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten, um das gegenseitige Ansteckungsrisiko auf ein geringes Maß zu minimieren.

Wir erachten den zwischenmenschlichen Kontakt als wesentlichen Faktor zur Gesunderhaltung. Gleichwohl besteht von gesetzlicher Seite eine Maskenpflicht in Arztpraxen für Patienten sowie für MitarbeiterInnen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht gewahrt werden kann. Wenn Sie aus gesundheitlichen oder sonstigen zwingenden Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können, bitten wir Sie, im Vorfeld optimalerweise bereits telefonisch darüber mit uns Gespräch zu kommen, da wir Ihnen aus Haftungsgründen dann den Aufenthalt im Wartezimmer gemeinsam mit anderen Patienten nicht gestatten dürfen und eine andere Lösung für Sie finden werden.

 

 

Erster Nachtrag vom 6.10.2020 oder "Warum Sie jetzt doch Scheiben an unserer Anmeldung vorfinden"

 

Leider ist es uns in den vergangenen Monaten vielfach nicht erfolgreich gelungen, für den erforderlichen Mindestabstand von 1,5 m von Ihnen zu uns am Empfang zu werben, so dass wir gesetzlich dazu verpflichtet wären, auch in diesem Bereich einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Wir möchten jedoch mit Ihnen zumindest von unserer Seite ohne eine die Mimik verbergende Gesichtsbedeckung in Kontakt kommen, so dass wir uns, um den gesetzlichen Anforderungen Genüge zu tun, für das Aufstellen von Scheiben an der Anmeldung entschlossen haben.

 

 

Zweiter Nachtrag vom 22.02.2023

 

Vieles von dem, was uns in den letzten drei Jahren beschäftigt hat, ist glücklicherweise Geschichte. Geblieben ist auf der Faktenseite die wohl bis April 2023 geltende Maskenpflicht für BesucherInnen und PatientInnen von Arztpraxen in BaWü.

Was diese Zeit, Masken, Kontaktbeschränkungen, Schul- und Geschäftsschließungen, aber auch der Umgang mit Krankheit, Angst und Tod (und vieles mehr), mit uns allen und vor allem auch mit unseren Kindern gemacht hat, enthüllt sich uns erst allmählich. Aus diesem Grund (weil "vorbei" eben nicht "vergessen" ist) haben wir uns entschieden, unsere heute fast antiquiert wirkenden obigen Überlegungen aus dem Jahre 2020 auch über den Zeitraum der Corona-Pandemie hinaus auf der Homepage zu belassen. Sie stehen für auch unser Ringen mit der Umsetzung politischer Vorgaben, eigenen Entscheidungen und der Abwägung verschiedener (gesundheitlicher und gesellschaftlicher) Aspekte.

 

Freiburg, Februar, 2023, herzlichst, Ihr Praxisteam